Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten einer Tagesmutter

Wer als Tagesmutter Kinder betreut, übernimmt eine große Verantwortung, sowohl in pädagogischer als auch in rechtlicher Hinsicht. Welche Pflichten und welche Rechte eine Tagesmutter hat, erfähren Sie hier.

Aufsichtspflicht der Tagesmutter

Für den Zeitraum, in dem die Tagesmutter die Betreuung der Tageskinder übernimmt, wird ihr eine umfassende Aufsichtspflicht auferlegt. Das bedeutet zunächst, dass sie darauf zu achten hat, dass dem zu betreuenden Kind keine körperlichen oder seelischen Schäden zugefügt werden. Dies bedeutet aber auch, dass die Tagesmutter die Verantwortung dafür trägt, wenn das Kind Sachen beschädigt oder andere Personen verletzt. Bereits leicht fahrlässiges Verhalten kann eine Haftung der Tagesmutter begründen, warnen die Rechts-Experten. Falls die Tagesmutter zum Beispiel das Kind nur einige Minuten aus den Augen lässt – weil das Handy klingelt – und das Kind in der Zeit ein Auto zerkratzt, kann die Tagesmutter zum Schadensersatz herangezogen werden. Aus diesen Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Tagesmutter-Haftpflichtversicherung.

Bestimmung des Aufenthaltsortes

Sicherlich haben die meisten Eltern etwas dagegen, wenn die Tagesmutter das Kind abends zur Betreuung in die Kneipe mitnimmt. Die Eltern haben laut ARAG das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes im Rahmen der Betreuung durch die Tagesmutter vorher festzulegen: In der Regel wird sich der erlaubte Aufenthaltsort auf die elterliche Wohnung und den nahegelegenen Spielplatz bzw. Grünanlage beschränken. Die Eltern sollten auch vorab klären, welche Freunde des Kindes zu Besuch kommen oder besucht werden dürfen. Auf jeden Fall sollte vereinbart werden, dass die Tagesmutter während der Betreuung des Kindes für die Eltern telefonisch (per Handy) erreichbar bleibt.

Abholung des Kindes

Manchmal gehört es auch zum Aufgabenbereich einer Tagesmutter, das Kind vom Kindergarten oder von der Schule abzuholen. Hierzu sollten die Eltern der Tagesmutter eine schriftliche Erlaubnis erteilen, so dass die Tagesmutter gegebenenfalls nachweisen kann, dass sie zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Die gilt auch für den umgekehrten Fall: Es sollte eindeutig festgelegt werden, wer das Kind von der Tagesmutter abholen darf. Falls die Tagesmutter einen Bring- bzw. Abholservice anbietet, sollte das Einverständnis der Eltern eingeholt werden. Hinsichtlich der Art und Weise der Beförderung sollte, so der Expertenrat, zum Beispiel die Frage geklärt werden, ob ein geeigneter Kindersitz zur Verfügung steht.

Was tun bei Krankheit oder im Notfall?

Die Tagesmutter sollte klare Anweisungen durch die Eltern bekommen, in welchen Fällen sie mit dem Kind einen Arzt besuchen soll. Zum Beispiel empfiehlt sich eine Vereinbarung, dass die Tagesmutter umgehend die Eltern verständigen muss, wenn sie eine Erkrankung des Kindes feststellt. Falls die Eltern die Tagesmutter bitten, einen Arztbesuch des Kindes zu übernehmen, sollte ihr eine entsprechende Vollmacht ausgestellt und die Versicherungskarte des Kindes übergeben werden. Bei einem ärztlichen Notfall hat die Tagesmutter selbstverständlich – auch ohne entsprechende Vollmacht – die Pflicht, sofort ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und umgehend die Eltern zu informieren.

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“Das Essen, ausnahmslos Bio, wird von Frau Dohmen selbst zubereitet. Insgesamt ist die Kindertagespflege sehr zu empfehlen. ”

Angelika Teeuween
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Gloria Cooper