Beruf Tagesmutter
Was brauche ich für den Beruf der Tagesmutter?
Zuerst einmal braucht man eine so genannte Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes (§43 KJHG). Sie ist immer dann notwendig, wenn man dauerhaft eine Kindertagesbetreuung gegen Entgelt anstrebt. Man braucht sie schon ab dem ersten fremden Kind, sofern man einen Betreuungsumfang von mehr als 15 Stunden pro Woche und von mehr als drei Monaten erreicht.
Diese Pflegeerlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn sich die Tagespflegeperson nicht vom Jugendamt vermitteln lassen will. Man sollte diese behördliche Hürde ernst nehmen: Wer ohne diese Erlaubnis Tagespflege anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis 500 Euro rechnen. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und beschränkt sich auf die Betreuung von fünf fremden Kindern, sofern Landesrecht diese Anzahl nicht einschränkt.
Die Tagespflegeperson sollte sich über grundlegende Rechtsfragen, Kranken-, Unfall- und Berufshaftpflicht informieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt das Jugendamt des Wohnsitzes.
Das Jugendamt als Knotenpunkt
Das Jugendamt interessiert sich vor allem dafür,
- ob man persönlich geeignet und kooperationsbereit ist
- fundierte Kenntnisse in der Kindertagespflege nachweisen kann
- für den Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind
- für die gesundheitliche Eignung der Tagespflegeperson
- für das Vorliegen eines polizeilichen Führungszeugnisses
- sowie für die räumlichen Voraussetzungen wie kindgerechte und anregungsreiche Ausstattung
Die Mitarbeiter des Jugendamtes prüfen dies im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in Einzelgesprächen und Hausbesuchen oder auch später durch unregelmäßige Mitarbeiterbesuche.
Je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist, ob Tagesmütter sich zu einem Netzwerk zusammen schließen können. Damit wird es beispielsweise möglich, die Kinder auch außerhalb der Räume in einer so genannten Großtagespflegestelle zu betreuen.
Wie sieht die Ausbildung aus?
Noch gibt es keine einheitliche Ausbildung. Jedes Bundesland und jede Gemeinde kann unterschiedliche Anforderungen an die nötige Qualifikation der Tagespflegeperson aufstellen. Manche Jugendämter verlangen einen 160-Stunden-Lehrgang – andernorts braucht man nur 20-stündige Kurse zu besuchen.
Das Jugendamt stellt die Eignung der Tagesmutter fest, die sie mit „vertieften Kenntnissen hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege“ belegen muss. Diese kann man in qualifizierten Lehrgängen erwerben, sofern sie nicht in anderer Weise nachgewiesen werden. ( §23 Absatz 3 SGB VIII).
Lehrgänge bieten die Jugendämter, Tageselternvereine, Familienbildungsstätten, Volkshochschulen und andere Erwachsenenbildungseinrichtungen an.
Schwerpunkte dieser Qualifizierungskurse sind:
- Tageskinder und eigene Kinder gemeinsam betreuen
- Das Berufsbild der Tagesmutter
- Die Eingewöhnungsphase
- Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern
- Pädagogische Angebote im häuslichen Umfeld
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
- Vernetzung und Kooperation
- Vertragsbeziehungen zu den Eltern und zum Jugendamt
- Organisatorische Besonderheiten wie Selbständigkeit und Rechtsrahmen
Und wo sind die kleinen „Kunden“?
Hat man sich um alle Unterlagen gekümmert, fehlt nur noch eins: Kinder. Eine Möglichkeit ist der Weg über das Jugendamt. Es führt meist eine Kartei, in der Kindertagesbetreuung sowohl gesucht als auch angeboten werden kann. Dieser Weg hat den Vorteil, dass dort gelistete Tagesmütter und Tagesväter Zuschüsse zur Rentenversicherung erhalten können. Auch die Beteiligung an einer Sammelhaftpflicht kann man nur über das Jugendamt erhalten. Aber auch über Mundpropaganda, ein Inserat in der Tageszeitung oder im Internet kann man fündig werden.
Was kann man verdienen?
Hierzu kann man keine allgemein gültigen Aussagen treffen, da die Länder dies variabel gestaltet haben. Generell lässt sich sagen: Tagespflegepersonen sind meist selbständig tätig und werden von den Jugendämtern oder den Kommunen aus öffentlichen Mitteln finanziert. Die Höhe des Entgelts legt das Jugendamt fest oder wird durch Landesrecht geregelt. Nach der Vermittlung durch das Jugendamt erhält die Tagesmutter eine Geldleistung aus öffentlichen Mitteln. Diese enthalten:
- Die Erstattung der Kosten für Sachaufwand (Verpflegung, Verbrauchskosten, Spielzeug ect.)
- Einen leistungsgerechten Betrag für Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes
- Die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung
- Die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung
- Hälftig erstattet werden im Rahmen der Geldleistung nach § 23 SGB VIII ab 2009 auch die nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Höhe der privaten Vergütung richtet sich nach Angebot und Nachfrage und kann zwischen drei und sieben Euro betragen.
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